Der Apothekerverband Westfalen-Lippe wird seine Mitglieder davon unterrichten, dass es nach geltendem Recht nicht statthaft ist den Begriff "Diplom-Kosmetikerin" zu benutzen, ohne ein Hochschulstudium nachzuweisen. Wir freuen uns, dass wir in Zusammenarbeit mit dem Apothekerverband so schnell und unkompliziert viele Apotheker erreichen.