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Bundesverband der Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. Bundesverband der Kosmetikund Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

Urteile und Fristen

Hier veröffentlichen wir die wichtigsten Gerichtsentscheidungen rund um das Wettbewerbsrecht unserer Branche. Es handelt sich um verkürzte Wiedergaben; für den authentischen Inhalt übernehmen wir keine Haftung. Besorgen Sie sich das Urteil im Zweifel anhand des Aktenzeichens im Original — etwa über openjur.de.

„Medizinische Fußpflege"

BGH, Urteil vom 24. September 2013 — I ZR 219/12

Werbung mit dem Begriff „medizinische Fußpflege" kann nicht verboten werden. Volltext bei openjur

OLG Celle, Urteil vom 15. November 2012 — 13 U 57/12

Vorinstanzliche Entscheidung zur Bezeichnung „medizinische Fußpflege".

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof — 7 B 10.2678

Zur Bezeichnung „med. Fußpflege / medizinische Fußpflege" im Zusammenhang mit der Ausbildung.

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 1659/10

Zur Bezeichnung „med. Fußpflege / medizinische Fußpflege".

Abmahnungen und Fristen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 2004 — 2 W 44/03 · Fristverlängerung bei Abmahnung

Eine Frist von 7 Tagen ab Absendung der Abmahnung ist bei normalen Postlaufzeiten von bis zu drei Tagen angemessen. Einem Fristverlängerungsverlangen muss ein Abmahnender nur entsprechen, wenn er über die Gründe konkret unterrichtet wurde und diese eine Verlängerung gebieten — Urlaub oder der längere Gang zum Anwalt reichen als Begründung nicht aus.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 1998 — 6 U 136/98 · Abschieben auf Dritte geht nicht

Erscheint eine wettbewerbswidrige Anzeige trotz rechtzeitigen Änderungsverlangens beim Verlag, haftet der Anzeigenauftraggeber dennoch für die Veröffentlichung. Der Verlag ist wie ein Beauftragter im Sinne des § 13 IV UWG (a.F.) anzusehen.

OLG Hamburg, Beschluss vom 28. April 2004 — 5 W 34/04 · Begründungstiefe der Abmahnung

Für eine Abmahnung reicht es aus, wenn der Abgemahnte erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird und welches Verhalten er abzustellen hat. Details wie die Antwort auf die Fragen „wann, wo, gegenüber wem" sind nicht notwendig.

Auf welcher Grundlage der Verband im Wettbewerbsrecht tätig wird, lesen Sie unter Rechtliche Grundlagen. Mitglieder erhalten zu konkreten Fällen Rechtsberatung über den Verband.