Berufsanpassungsverordnung

Die Verordnung über die Anpassung und Gleichstellung von Berufsbezeichnungen im europäischen Wirtschaftsraum des Bundesverbandes, kurz VAGBB, ist am 26. September 2018 von der ständigen Kommission für Berufsfragen des Bundesverbandes überarbeitet worden. Sie tritt in Kraft mit dem 01. Januar 2019 und eröffnet für viele Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen große Chancen am Markt.

Im Einzelnen wird in dieser Verordnung des Bundesverbandes geregelt, welche Möglichkeiten bestehen, sich die seit einigen Jahren neu bestehenden Berufsbezeichnungen "Verbandskosmetiker/in VFK" und "Verbandsfußpfleger/in VFP" europaweit anerkennen zu lassen. In Verbindung mit dem Anerkennungsverfahren des Bundesverbandes können nun Fußpfleger/innen und Kosmetiker/innen eine zukunftssichere und europaweit ausstellbare Berufsurkunde erhalten.

Mit Beginn des Januar 2019 beginnt die weitere Informationsverteilung von Fachkreisen.


Oktober 2018
Ihr
Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.