Notwendigkeit

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Der Auftrag

zur Förderung des lauteren Wettbewerbs.

Die Wettbewerbsabteilung des Bundesverbandes Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands ist eine einflussreiche bundesweit tätige Kontrollinstitution im Bereich der Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands. Eingeschlossen sind Nagelstudios, Wellnessbetriebe und Sonnenstudios. Die Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb ist unser Auftrag. Grundlage der Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Durch Rechtsberatung, Information sowie Rechtsdurchsetzung fördern wir den lauteren Wettbewerb bzw. Geschäftsverkehr.

Als vom Bundesverband geschaffenes Instrument zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs fördern wir damit ein faires Miteinander in der Wirtschaft. Wir vermitteln eine klare Abgrenzung für das was nicht geht. Oftmals sehen sich die Mitbewerber, die nach einem Verstoß abgemahnt werden als die eigentlichen Opfer. Aber genau hier setzt unsere aufklärende Arbeit an. Wirtschaftsteilnehmer, die sich nicht an das Gesetz halten sind Täter. Sie schaden der Gemeinschaft und jedem anständigen Unternehmer, der sich an die Vorschriften und Gesetze in unseren Staat hält. Weder Mitleid noch Verständnis dürfen aufgebracht werden. Jede Wettbewerbstat schädigt einen ehrlichen Unternehmer.

Mit der rechtlichen Durchsetzung von lauterem Wettbewerb (Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen, Gerichtsverfahren und hohe Strafen) erreichen wir das Wohl einer ganzen Branche. Jeder, sei es ein Anwalt, ein Interessenverein (Verbände, die Ratschläge für Wettbewerbsverstöße geben) schaden jedem Unternehmer, der sich auf gesetzestreue und ehrliche Weise am Volkswohl beteiligen möchte.

Ihr Bundesverband