staatlich anerkannte Kosmetikerin

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Kosmetikerin / staatlich anerkannte Kosmetikerin / staatlich geprüfte Kosmetikerin

 

Aufgrund immer wiederkehrender, uns zahlreich erreichender Anfragen, nehmen wir wie folgt Stellung:

Alle weiblich genannten Berufsbezeichnungen können ebenfalls adäquat als männliche Bezeichnung übersetzt werden.

Welche Fragen erreichen uns:

1. Welche Arten von Ausbildungen zur Kosmetikerin gibt es?

Antwort: Es gibt drei unterschiedliche Arten von Ausbildungen zum Berufsbild Kosmetikerin. Erstens sprechen wir vom dualen Ausbildungssystem, hiermit ist die sogenannte Lehrlingsausbildung gemeint. Die Auszubildende bewirbt sich in einem Gewerbebetrieb (meist Kosmetikstudio oder Friseur) und beginnt dort eine dreijährige Ausbildung. Während der gesamten Zeit wird die Auszubildende vom Betrieb praktisch ausgebildet. Zusätzlich besucht die Auszubildende eine staatliche Berufsschule. Während der gesamten Zeit erhält die Auszubildende eine Ausbildungsvergütung (sozialversichert). Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer/der Industrie- und Handelskammer oder einer beauftragten Innung ab. Die erfolgreiche Berufsbezeichnung lautet: Kosmetikerin.

 

Zum Zweiten gibt es die Ausbildung an einer privaten Schule für Kosmetik. Hier gibt es keine feste Zeitspanne. Die Zeiten sind von sehr unterschiedlicher Länge. In diesen Schulen, zu denen auch die Landesschulen des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands zählen, wird sowohl praktisch als auch theoretisch ausgebildet. Die Ausbildung wird mit einem Schulgeld vom Auszubildenden selbst bezahlt. Der Abschluss der Berufsausbildung erfolgt mit einer Prüfung innerhalb der Schule durch den Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. bzw. durch einen beauftragten Prüfer des Bundesverbandes. Die erfolgreiche Berufsbezeichnung lautet: Kosmetikerin.

 

Abweichend hierzu gibt es Schulen, die die Prüfung nicht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband vornehmen. Hier werden Prüfungen in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern /Industrie- und Handelskammern oder einer beauftragten Innung durchgeführt. Die Berufsbezeichnung lautet: staatlich geprüfte oder staatlich anerkannte Kosmetikerin.

 

Die dritte Art besteht aus einem Hochschulstudium. In einem regulären Hochschulstudium können Absolventen den Studiengang Kosmetologie belegen und schließen das erfolgreiche Studium mit dem Titel Kosmetologin - Diplom Kosmetikerin ab. Das Studium muss wie alle Hochschulstudiengänge selbst finanziert werden.

 

2. Welchen Unterschied gibt es zwischen der staatlich anerkannten und der staatlich geprüften Kosmetikerin?

Antwort: Juristisch gibt es keinen Unterschied. Der Begriff „staatlich geprüft oder staatlich anerkannt“ bedeutet ausschließlich, dass die Prüfung zur Berufsausbildung von einer Handwerkskammer/einer Industrie- und Handelskammer oder einer beauftragten Innung abgenommen wurde. Es zeichnet keinen besonderen Status oder eine besondere Qualität der Ausbildung aus. Vielmehr wird signalisiert, dass die Ausbildung mit der einer Kosmetikerin gleichgesetzt werden soll, weil eine staatliche Kontrolle stattfand.

 

3. Ist staatlich anerkannt/geprüft besser?

Antwort: Nein! Wie schon vorher erwähnt, ist eine staatlich geprüfte oder staatlich anerkannte Kosmetikerin in einer von der regulären Ausbildung (dual) abweichenden Form ausgebildet worden. Im Anschluss wurde eine Prüfung abgelegt, die nicht minder ist, als die einer Kosmetikerin – deswegen staatlich anerkannt oder staatlich geprüft.

 

Wir hoffen, Ihre Fragen bezüglich der unterschiedlich kursierenden Berufsbezeichnungen erschöpfend beantwortet zu haben. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich unsicher sind und mehr wissen möchten.

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Ihr
Bundesverband Kosmetik